Gluconix ← Gluconix

Chrom und Blutzucker — was darüber gesagt werden darf

Stand: September 2026

Wer die Packung eines chromhaltigen Nahrungsergänzungsmittels liest, stößt auf einen Satz in eigentümlich vorsichtiger Sprache: „Chrom trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei.“ Das klingt nicht nach Werbung, und Werbung ist es auch nicht — es ist ein Zitat.

Woher dieser Satz stammt

In der Europäischen Union darf ein Hersteller von Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln nicht nach eigenem Ermessen aufschreiben, was sein Erzeugnis bewirkt. Erlaubt sind ausschließlich Angaben aus einer gemeinsamen Liste, die mit der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 eingeführt wurde. Jeden Eintrag hat zuvor die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft. Für Vitamine und Mineralstoffe müssen Angaben der EU-Liste entsprechen und deren Verwendungsbedingungen erfüllen. Eine eigene Kategorie sind pflanzliche Stoffe: Der Status eines Teils dieser Angaben ist in der EU noch nicht entschieden.

Für Chrom stehen zwei Angaben auf der Liste: zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels und zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen. Beide dürfen verwendet werden, wenn das Produkt mindestens eine „Quelle von Chrom“ ist — also 15 % des Nährstoffbezugswerts (6 µg) pro Portion liefert.

Was der Satz sagt — und was nicht

  • „Normal“ heißt: im üblichen Bereich. Die Angabe verspricht keine Senkung erhöhter Werte und keine Behandlung einer Erkrankung.
  • „Trägt bei“ heißt: ist beteiligt. Chrom ist ein Baustein unter vielen — Ernährung, Bewegung, Schlaf und Körpergewicht wiegen schwerer.
  • „Aufrechterhaltung“ heißt: Erhalt eines Zustands, nicht Veränderung. Wer bereits außerhalb des normalen Bereichs liegt, braucht eine ärztliche Abklärung, kein Nahrungsergänzungsmittel.

Warum Chrom überhaupt eine Rolle spielt

Chrom ist ein Spurenelement. Der Körper benötigt es in Mikrogramm-Mengen und ist darauf angewiesen, dass es regelmäßig mit der Nahrung kommt. Gute Quellen sind Vollkorngetreide, Hülsenfrüchte, Nüsse, Brokkoli, Fleisch und Bierhefe. Beim Raffinieren von Getreide und Zucker sinkt der Gehalt — deshalb liefert eine Ernährung mit viel Weißmehl und Süßem weniger Chrom als eine mit Vollkorn und Gemüse.

Der Nährstoffbezugswert für Erwachsene liegt bei 40 µg am Tag (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Das ist der Wert, auf den sich die Prozentangabe „% NRV“ auf Etiketten bezieht.

Chrompicolinat und andere Verbindungen

In Nahrungsergänzungsmitteln darf Chrom nur in bestimmten Verbindungen verwendet werden; die Liste steht in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG. Chrompicolinat gehört dazu, ebenso Chrom(III)-chlorid und Chromhefe. Auf dem Etikett zählt die Menge des elementaren Chroms, nicht die der Verbindung.

Was das für ein Produkt wie Gluconix bedeutet

Gluconix enthält 40 µg Chrom pro Kapsel — 100 % des Nährstoffbezugswerts — und darf deshalb beide Angaben tragen. Die vier Pflanzenextrakte in derselben Kapsel haben keine zugelassene Angabe; über sie darf ein Anbieter Herkunft und Tradition beschreiben, aber keine Wirkung versprechen. Genau so halten wir es auf der Produktseite.

Wie Sie das selbst nachprüfen

Die Liste der zugelassenen Angaben ist öffentlich. Den Verweis auf die Verordnung 432/2012 finden Sie im Abschnitt „Quellen“ auf der Startseite. Wenn Ihnen das nächste Mal ein Präparat mehr verspricht, als diese Liste zulässt, wissen Sie, dass sich der Verfasser den Text ausgedacht hat.